In einem Kurz-Input stellt AGD-Justiziar, Alexander Koch, die Grundzüge des Urheberrechts im Designbereich dar. Folgende Fragen aus der AGD-Mitgliederberatung werden angesprochen:
- Habe ich als Designer überhaupt ein Urheberrecht?
- Was passiert, wenn ich mit dem Kunden nichts über Nutzungsrechte vereinbare?
- Was berechne ich für weitere Nutzungsrechte?
- Gibt es eine Mindestvergütung?
- Darf der Kunde mein Logo durch einen Dritten überarbeiten lassen?
- Wie wirkt sich eine Lizenzvereinbarung auf die Herausgabe offener Dateien aus?
- Gibt es in Deutschland einen „total buy out“?
- Und welche Rolle spielt eigentlich die VG Bild-Kunst?
Alexander Koch ist Rechtsanwalt mit dem Interessenschwerpunkt Urheberrecht. Bis Ende 2016 war er Justiziar des Bildagenturverbandes BVPA und wechselte Anfang 2017 zur Allianz deutscher Designer eV. (AGD). Die AGD ist der größte deutsche Designerverband. Neben Grafikern und Webdesignern sind dort auch Illustratoren und Fotografen organisiert. Das Fotorecht wird somit aus der Perspektive der Bildanbieter wie auch der Bildnutzer betrachtet. Bei der Mitgliederberatung verfolgt der Verband das Anliegen, rechtliche Konflikte früh genug zu erledigen, um die kostenträchtige Einschaltung von Anwälten oder Gerichten zu vermeiden. Zudem beteiligt sich die AGD bei Gesetzgebungsverfahren, wie vor allem bei den diversen Urheberrechtsreformen.
Termin: Donnerstag, 15. Februar 2018
Beginn Abendvortrag: 19:00 Uhr
Kreativstammtisch ab ca. 20:30 Uhr
Die Teilnahme am Abendvortrag ist kostenfrei. Gäste sind herzlich willkommen.
Ort:
The Black Frame
Hoher Wall 15
44137 Dortmund
theblackframe.com
Um eine Anmeldung zum Abendvortrag wird gebeten bis Dienstag, den 13. Februar unter langerdonnerstag.de/anmeldung oder via XING.
Der Lange Donnerstag wird vom LaDo-Team und der AGD Regionalgruppe Dortmund/Ruhr organisiert.
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